Ad-hoc-Meldung - Definition - Begriffserklärung

Börsen LexikonSeit einigen Jahren sind Aktiengesellschaften dazu verpflichtet, den Aktionär und die gesamte Öffentlichkeit schnellst möglich über neue Ereignisse zu informieren, die das Unternehmen betreffen. Dabei muss allerdings nicht über alle Vorkommnisse berichtet werden, sondern nur über diejenigen, die einen Einfluss auf den Aktienkurse der an der Börse handelbaren Aktien haben können. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob aufgrund der Nachrichten der Aktienkurs sinken oder steigen könnte. Diese Meldungen, die das Unternehmen nach Paragraph 15 des Wertpapierhandels-Gesetzes veröffentlichen muss, werden auch als Ad-hoc-Meldung bezeichnet. Wird eine solche Meldung veröffentlicht, wird der Kurs der Aktie hin und wieder auch kurzzeitig vom Handel ausgesetzt, je nachdem, wie "schwerwiegend" die Meldung ist.

 

Zum Börsen Lexikon                                             Zum Broker Vergleich

Wertpapier Broker Vergleich

Broker Trading
Gebühren
Fonds Fonds-Rabatte Fonds-sparplan ETFs Depot-übertrag Zum Anbieter
Cortal Consors ab 4,95 € ca. 6.000 bis 100 % ca. 260 ca. 460 kostenlos zum Broker
Flatex ab 5,00 € ca. 5.000 50 % 22 22 kostenlos zum Broker
DAB Bank ab 7,95 € ca. 5.000 bis 50 % 177 ca. 650 kostenlos zum Broker
Comdirect ab 9,90 € ca. 11.000 bis 100 % über 300 486 kostenlos zum Broker
Wüstenrot ab 9,90 € ca. 10.000 50 % über 600 ca. 500 kostenlos zum Broker
sbroker ab 9,95 € 6000 bis 100 % 150 520 kostenlos zum Broker