Grundkapital - Definition - Begriffserklärung

Börsen LexikonJede Aktiengesellschaft muss über ein Grundkapital verfügen. Es handelt sich bei dem Grundkapital um den Gesamtwert des Nennwertes aller vorhandenen Aktien. Hat eine Aktiengesellschaft also zum Beispiel ein Grundkapital von 100 Millionen Euro, so kann dieses zum Beispiel in 20 Millionen Aktien mit einem Nennwert von je fünf Euro aufgeteilt werden. Das anteilige Grundkapital je Aktie darf allerdings den Wert von einem Euro nicht unterschreiten. Zudem ist besonders bei kleineren Aktiengesellschaften zu berücksichtigen, dass das gesamte Grundkapital mindestens 50.000 Euro betragen muss, ansonsten könnte die AG erst gar nicht gegründet werden. 

 

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