Insider / Insidergeschäfte - Definition - Begriffserklärung

Börsen LexikonEin der Grundvoraussetzungen, um an der Börse erfolgreich mit Aktien handeln zu können besteht darin, dass man viele Informationen über das betreffende Unternehmen bzw. die Aktie hat, damit man möglichst gut einschätzen kann, wie sich der Kurs in der Zukunft entwickeln könnte. So lange man diese Informationen durch eigen Recherche oder durch die Nutzung von offiziellen Quellen erhält, ist das auch völlig in Ordnung. Es gibt aber auch Informationen, die der "breiten Öffentlichkeit" nicht oder noch nicht bekannt sind, und die man selber nur erhalten hat, weil man zum Beispiel eine Person kennt, die bei der AG beschäftigt ist und daher Kenntnis von internen Informationen hat. In diesem Falle ist man ein so genannter Insider, da man interne Informationen kennt, die außerhalb des jeweiligen Unternehmens nicht bekannt sind. In erster Linie sind natürlich auch die Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft Insider, weil diese hin und wieder über Wissen verfügen, welches nur intern bekannt ist. Gehört man also zu dem Bereich der Insider, so darf man dieses Wissen nicht dazu nutzen, um sich durch den Verkauf oder den Kauf von Aktien einen Vorteil aus diesem Wissen heraus zu verschaffen. Es würde sich dann um ein so genanntes Insidergeschäft handeln, man macht sich damit sogar strafbar. Angenommen, Sie arbeiten bei einer Fluggesellschaft und haben Informationen darüber, dass die Gesellschaft in Kürze eine andere Fluggesellschaft übernehmen wird, was aber in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gegeben wurde. Auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Kurse der Aktie bei Veröffentlichung der Meldung steigen werden, dürfen Sie dieses Wissen nicht benutzen, indem Sie sich vorab schon einmal Aktien des Unternehmens kaufen, und später dann von den steigenden Kursen profitieren.

 

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