Namensaktie - Definition - Begriffserklärung

Börsen LexikonAn der Börse bzw. generell gibt es zwei Arten von Aktien (unterschieden nach der Übertragbarkeit), nämlich die Inhaberaktien und die Namensaktien. Die Haupteigenschaft von Namensaktien besteht darin, dass der Aktiengesellschaft stets bekannt ist, wer die Aktien besitzt, da der Käufer namentlich genannt werden muss. Der Käufer einer Namensaktie wird somit in das Aktionärsregister der jeweiligen Gesellschaft eingetragen. Werden die Aktien verkauft, wird der bisherige Eigentümer im Aktionärsregister ausgetragen und der neue Besitzer, also der Käufer, wird wiederum mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und Stückzahl der erworbenen Namensaktien eingetragen. Namensaktien wurden in erster Linie darum geschaffen, damit eine Privatperson oder eine Firma nicht unbemerkt die Mehrheit an Aktien erwerben kann und damit zum Beispiel eine Übernahme der Aktiengesellschaft durchführen kann. Aber auch wenn die AG erfährt, wer die Aktien erwirbt, verhindern kann sie den Kauf und damit das Stimmrecht natürlich nicht. Anders ist dieses bei einer speziellen Form von Namensaktien, den vinkulierten Namensaktien. Bei diesen hat die Aktiengesellschaft das Recht, die Eintragung ins Aktionärsregister zu verweigern. Somit besitzt der Käufer zwar die Aktien, kann aber kein Stimmrecht ausüben.

 

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