Was bedeutet beim Optionsschein "Call" und "Put"?

Börse

Die Begriffe "Call" und "Put" gehören ganz eindeutig zum Basiswissen rund um den Bereich Optionsscheine, deren Bedeutung jeder Anleger vor dem ersten Investment in Optionsscheine auf jeden Fall kennen sollte, denn ansonsten kann man mit dem Investment unter Umständen genau das Gegenteil erreichen, was man eigentlich vor hatte. "Call" kann dabei auch mit kaufen übersetzt werden und "Put" mit verkaufen. Neben vielen anderen Kriterien, nach denen man die am Markt angebotenen Optionsscheine voneinander unterscheiden kann, werden die Optionsscheine zunächst einmal in zwei Hauptkategorien eingeteilt, nämlich eben in Call- oder Put-Optionsscheine, auch kurz als Call- oder Put-Option oder als Call und Put bezeichnet. Der Kauf eines Call-Optionsscheins eignet sich für Anleger, die davon ausgehen, dass der im Optionsschein verbriefte Basiswert, also die Aktie oder der Index, auf den sich der Optionsschein bezieht, zukünftig im Kurs steigen werden. Durch den Erwerb einer Call-Option erwirbt man nämlich das Recht, den Basiswert zu einem bestimmten Kurs kaufen zu dürfen. Da dieses der Fall ist, kann man natürlich durch den Call-Optionsschein auch nur für den Fall einen Gewinn erzielen, wenn der Kurs des Basiswertes an der Börse in der Zukunft steigt. Denn nur dann hat man die Möglichkeit, den Basiswert zu einem höheren Kurs mit Gewinn zu verkaufen, als man den Basiswert aufgrund des Optionsscheins kaufen darf.

Beim Put-Optionsschein ist es hingegen so, dass man durch den Erwerb dieser Art des Optionsscheins das Recht erhält, den Basiswert zu einem festgelegten Kurs zu verkaufen. In diesem Fall hofft man als Inhaber des Optionsscheins natürlich auf zukünftig fallende Kurse des Basiswertes, weil man diesen dann beim Ausüben der Options zunächst zum festgelegten Preis "leer" verkaufen kann, um den Basiswert dann anschließend zu einem geringeren Kurs kaufen zu können, sich also damit einzudecken. Zum Ausüben der Option ist im Übrigen noch ergänzend zu erwähnen, dass fast kein Inhaber von Optionsscheinen von diesem Recht in der Praxis wirklich Gebrauch macht, sondern der erhoffte Gewinn ergibt sich bereits daraus, dass der Wert des Optionsscheins an sich steigt und man daher durch den Verkauf des Optionsscheins bereits den erhofften Gewinn erzielen kann, eine wirkliche Ausübung der Option ist dafür gar nicht notwendig.


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